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Nützliche Informationen

Lehrgänge

Der Schützenverein ist Lehrgangsträger für folgende Fachkundelehrgänge:

Anmeldeformulare:

Lehrgangsvertrag SV Traunfelddownloads: 1107 | type: pdf | size: 12 kB
Antrag zur Zulassung zur Sachkundeprüfung nach § 31 WaffGdownloads: 1213 | type: pdf | size: 0 kB
Anmeldung zum Grundlehrgang gemäß § 7 SprengVdownloads: 1462 | type: pdf | size: 178 kB
Formular zur Vereinsmitgliedschaftdownloads: 1054 | type: pdf | size: 191 kB

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Aus datenschutzrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass die auf den Formularen angegebenen Daten nur für vereinsinterne Zwecke verwendet werden und diese auch nicht an Dritte weitergegeben werden.

Vorderlader:

Wiederlader:

Böllerschützen:

Waffensachkunde:

Sprengstofferlaubnis:

nach § 27 Sprengstoffgesetz

Allgemeine Informationen:

Die Erlaubnis nach § 27 SprengG wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständige Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen erteilt.

Im Bereich des Schützenvereins Traunfeld ist das Landratsamt Neumarkt für die Erteilung der Erlaubnis zuständig.  

   Auf die Internetseite des LRA Neumarkt werden Sie direkt durch Klicken auf das Symbol des Landkreises weitergeleitet.

 Sie berechtigt grundsätzlich nur zum Erwerb, Verbringen sowie den Umgang (ausgenommen das Herstellen) der in der Erlaubnis eingetragenen explosionsgefährlichen Stoffen.

Das sind in der Regel:

  • Schwarzpulver zum Vorderladerschießen
  • Böllerpulver zum Böllerschießen
  • Nitrocellulosepulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen

Die Erlaubnis ist fünf Jahre gültig und wird für eine bestimmte Höchstmenge an explosionsgefährlichen Stoffen erteilt. Diese richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten (Aufbewahrungsort) des Antragstellers.

Die sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit wird vor der Erteilung der Erlaubnis durch die zuständige Behörde geprüft.

Die Sachkunde für den Umgang mit Schwarz-, Böller- oder Nitrocellulosepulver kann in Lehrgängen erworben werden, die von privaten Lehrgangsträgern angeboten werden. Bei Lehrgangsbeginn ist dem Lehrgangsträger eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen, die von der zuständigen Behörde ausgestellt wird und cirka 4 bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn beantragt werden muss. An den Lehrgang schließt sich eine Prüfung vor dem hierfür zuständigen Gewerbeaufsichtsamt an.

Voraussetzungen:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Zuverlässigkeit
  • Sachkunde
  • Bedürfnis
  • gegebenenfalls geeignete Lagerstätte

Bearbeitungsfristen:

In der Regel kann die Sprengstofferlaubnis bei Vorlage aller Unterlagen innerhalb von 3 Tagen ausgehändigt werden.

Rechtliche Grundlage:

§ 27 Sprengstoffgesetz

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Lehrgangsbescheinigung
  • Bedürfnisnachweis (für Vorderladerschützen / Wiederlader)
  • Mitgliedbescheinigung (Böllerschützen)